Was ist unter "Betreutem Einzelwohnen" zu verstehen?
Es handelt sich um eine intensive Betreuung von Menschen, die aufgrund ihrer Suchterkrankung erhebliche Schwierigkeiten in ihrem alltäglichen Leben haben. Das Angebot beinhaltet eine
sozialpädagogische Begleitung in den Anforderungen des Alltags, die psychosoziale Beratung und Unterstützung für das angestrebte Ziel eines drogenfreien Lebens. Sie bestimmen mit, in welchen
Bereichen Ihres Lebens Sie begleitet werden möchten, welches Maß an Betreuung Sie benötigen und sind zugleich zur aktiven Mitarbeit verpflichtet.
Die Beratung findet in Ihrem sozialen Umfeld statt, Verwandte, Freunde und Bekannte können bei Bedarf an den Gesprächen teilnehmen. In einem unverbindlichen Gespräch können Sie sich über die
Voraussetzungen und Bedingungen zur Aufnahme in das Betreute Einzelwohnen umfassender informieren.
Voraussetzungen zur Aufnahme in das Betreute Wohnen sind:
• | Volljährigkeit |
• | Gesundheitliches Attest über bestehende Suchtmittelbehinderung |
• | Eigener Wohnraum in Stadt oder Kreis Gießen |
• | Bereitschaft zur Betreuung im persönlichen Umfeld |
• | Fähigkeit zur aktiven Mitarbeit, um die gemeinsam vereinbarten Ziele anzustreben |
• | Kooperationsbereitschaft mit anderen Hilfeeinrichtungen |
Von substituierten opiatabhängigen Personen erwarten wir die Bereitschaft zur:
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Verbindlichen Zusammenarbeit zwischen behandelndem Arzt, Ihnen und uns (den koordinierenden Bezugspersonen) |
• | Thematisierung von Beigebrauch |
• | Ggf. selektiven, stationären Entzugsbehandlung |
• | Sofortigen Kontaktaufnahme in kritischen Situationen. Sie dürfen und sollen umgehend mit uns den Kontakt aufnehmen und Hilfe in Anspruch nehmen, wenn Sie spüren, dass es Ihnen körperlich oder psychisch(seelisch) schlechter geht! |
Nachdem Sie sich mit folgenden Fragen auseinandergesetzt haben:
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Können Sie sich vorstellen, dass Sie in Ihren alltäglichen Problemen beraten und begleitet werden? |
• | Sind auch persönliche Krisen gemeinsam vielleicht effektiver zu bewältigen? |
Machen wir Ihnen folgendes Betreuungsangebot:
• | Absicherung und Verbesserung Ihrer Wohnsituation |
• | Beratung im Bereich Schulden, Lebensunterhalt, Haushalt |
• | Begleitung und Hilfe bei behördlichen Angelegenheiten |
• | Klärung familiärer Verhältnisse |
• | Unterstützung in den Bereichen Gesundheit, Beruf und Freizeit |
• | Auseinandersetzung mit der Abhängigkeitsproblematik |
• | Vermittlung in weitere ambulante Hilfen und bei Bedarf in stationäre Therapie |