Die Externe Suchtberatung in der JVA Gießen ist ein Fachdienst des Suchthilfezentrums Gießen. Im dienstrechtlichen Sinne übt der Fachdienst seine Tätigkeit als eine von der
JVA unabhängige Institution aus, dementsprechend unternimmt er keine vollzugsinternen Aufgaben. Die Fach- und Dienstaufsicht der Externen Suchtberatung (ESB) obliegt dem SHZ Gießen.
Die Beratung in der JVA ist eine Form der aufsuchenden Sozialarbeit, deren primäre Aufgabe die Arbeit mit inhaftierten Menschen mit problematischem Suchtmittelkonsum ist.
Die ESB bietet in ihrer Beratung allgemeine Informationen zur ambulanten und stationären Suchthilfe, Therapievorbereitung sowie Vermittlung zu weiterführenden Hilfen und Haftbegleitung an. Die
Vermittlung in stationäre Behandlung außerhalb der Justiz oder des Maßregelvollzugs wird auf der Grundlage des Betäubungsmittelgesetzes BtMG (gemäss der §§ 35, 36 BtMG "Zurückstellung der
Strafvollstreckung" bzw. "Anrechnung und Strafaussetzung zur Bewährung“) oder des Strafgesetzbuches StGB (§§ 56, 57 ff. "Strafaussetzung", "Bewährungszeit", "Auflagen und Weisungen", "Aussetzung
des Strafrestes bei zeitiger Freiheitsstrafe") durchgeführt. Die Maßnahmen zur Vermittlung können auch zu dem Endstrafentermin vorbereitet werden.
Bei Bedarf werden die Kunden aus dem Vollzug nach ihrer Entlassung aus der JVA von einem anderen Fachdienst des Suchthilfezentrums Gießen weiterbetreut. Unabhängig davon können Inhaftierte des
offenen Vollzuges der JVA Gießen die offenen Sprechzeiten des Gießener Suchthilfezentrums, die ohne Voranmeldung aufgesucht werden können, nutzen.
Erste Kontaktaufnahme
Die Kontaktaufnahme zur ESB erfolgt in schriftlicher Form per "Anliegenformular" oder Brief durch den Inhaftierten. Im Rahmen des ersten Gesprächs erfolgt eine Abklärung des persönlichen
Anliegens des Kunden, sowie der suchtspezifischen und juristischen Situation. Darüber hinaus werden mit dem Kunden erste Schritte im Sinne einer Zielvereinbarung festgehalten.
Zielgruppe
• | Inhaftierte der JVA Gießen mit problematischem Suchtmittelkonsum. |
• | Personen mit substanzbezogenen Störungen, die vor ihrer Inhaftierung einen Fachdienst des Suchthilfezentrums Gießen kontaktiert haben und eine kontinuierliche Weiterbetreuung wünschen. |
Beratungsangebot
• | Motivierung zu weiterführenden Maßnahmen |
• | Unterstützung der Stabilisierung in Haft |
• | Krisenintervention |
• | Vorbereitung und Vermittlung in weiterführende Hilfen außerhalb der Justiz oder Maßregelvollzugs, wie ambulante oder stationäre Entwöhnungstherapien, Übergangseinrichtungen, Betreutes Einzelwohnen etc. |
• | Antragstellung bei den zuständigen Kostenträgern/Erstellung des Sozialberichts |
• | Haftbegleitung im Sinne einer Suchtproblematisierung auch ohne Vermittlungswunsch in weiterführende Hilfen |
• | Erarbeitung von neuen Verhaltens- und Konfliktlösungsstrategien zur Suchtprophylaxe |
• | Fortführung der möglicherweise schon bestehenden ambulanten Beratungsarbeit |