Ihnen wurde die Fahrerlaubnis entzogen, weil die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an Ihrer Eignung
zum Führen eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr hat.
Diese werden begründet durch Ihr aktenkundiges Verhalten in der Vergangenheit, z.B. durch
In diesen Fällen wird die Fahrerlaubnisbehörde vor der Erteilung einer Fahrerlaubnis die Vorlage eines positiven Fahreignungsgutachtens fordern, d.h. es wird eine medizinische oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet.
Auch wenn Sie noch nie eine Fahrerlaubnis hatten und Sie diese jetzt erstmalig erwerben möchten,
kann bei entsprechenden Auffälligkeiten eine positive MPU die Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis sein.
In einem ersten kostenfreien Informationsgespräch klären wir mit Ihnen die Vorgehensweise bis zur Erteilung der Fahrerlaubnis, informieren Sie über begleitend notwendige Maßnahmen und empfehlen Ihnen die für Ihren Fall geeignete Vorbereitung.
Zur Erlangung eines positiven Fahreignungsgutachtens ist eine selbstkritische Auseinandersetzung mit den Bedingungen der Entstehung und Aufrechterhaltung Ihres Problemverhaltens, sowie eine Darstellung Ihrer individuellen Verhaltensveränderung erforderlich, die den Gutachter davon überzeugt, dass Sie zukünftig dauerhaft unauffällig am Straßenverkehr teilnehmen können.
Wir reflektieren mit Ihnen Ihr Verhalten und bieten Ihnen Hilfestellung beim Erkennen problematischer Verhaltensweisen
und beim Erlernen alternativer Verhaltensmuster.
Unser Angebot:
Sollten Sie sich im Verlauf für eine intensivere Auseinandersetzung mit sich selbst entscheiden, steht Ihnen unabhängig von einer MPU-Vorbereitung im Bedarfsfall das gesamte Beratungs- und Behandlungsangebot des Suchthilfezentrums Gießen zur Verfügung. Die Überleitung in andere Angebote kann zeitnah erfolgen.